Was für Corona-Positive in Bayern gilt
In Bayern und in drei weiteren Bundesländern entfällt seit 16.11.2022 die Isolationspflicht bei einer SARS-CoV-2-Infektion. Positiv Getestete werden aber persönlichen Beschränkungen unterworfen.
COVID-19-Infizierte müssen nicht mehr fünf Tage zu Hause bleiben, sondern können z. B. zur Arbeit oder Schule gehen. Außerhalb der eigenen Wohnung ist jedoch in Innenräumen das Tragen einer Maske Pflicht.
Allerdings gibt es bei der Maskenpflicht eine ganze Reihe von Ausnahmen. Diese und alle anderen Regelungen finden Sie in der neuen AV Corona-Schutzmaßnahmen, die vorerst bis zum 31. Januar 2023 befristet ist.
Ausführlicheres erfahren Sie auf der Seite des Bayerischen Gesundheitsministeriums.
Wichtige Hinweise und Informationen:
Corona-Testzentren
Aktuelle Corona-Zahlen – Inzidenzprojektion
Weitere Informationen finden Sie unter:
Übersicht Touristisches Angebot — Bayreuth (bayreuth-tourismus.de) |
Interne Informationen exklusiv für die Partner der BMTG — Bayreuth (bayreuth-tourismus.de) |
Die Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung inklusive aller Änderungsverordnungen sowie die Einreise-Quarantäneverordnung und sämtliche Allgemeinverfügungen, Bekanntmachungen, Richtlinien und Handlungsempfehlungen rund um Covid19 finden Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege.
Weitere Links, damit Sie ganz einfach über die regional und landesweit geltenden allgemeinen Regelungen informiert bleiben:
Allgemeine Informationen der Stadt Bayreuth
Allgemeine Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
Coronavirus-Hotline und aktuelle Dokumente des Bayerischen Staatsministeriums