Kinder­wett­be­werb — Mark­gräfin Wilhel­mine besser kennenlernen

Bei einem kleinen Wettbewerb sollen auch die jüngsten Bayreuther die Markgräfin Wilhelmine besser kennenlernen - wer war diese Frau und was hat sie in Bayreuth getan?

Die Weih­nachts­fe­rien stehen vor der Tür und wir, die Bayreuth Marke­ting & Tourismus GmbH (BMTG), haben uns für alle Kinder von 6 bis 10 Jahren einen Wett­be­werb über die Mark­gräfin Wilhel­mine ausge­dacht. Wir haben in diesem Jahr einen kind­ge­rechten Kurz­film über die Mark­gräfin Wilhel­mine, eine heraus­ra­gende Persön­lich­keit der Bayreu­ther Vergan­gen­heit, produ­zieren lassen. Dieser erklärt in nur zwei Minuten verständ­lich, wer Wilhel­mine war, gibt Einblicke in ihr Leben und Wirken und unter­streicht ihre große Bedeu­tung für Bayreuth.

Bild aus dem Mark­gräfin Wilhelmine-Film

Der Wett­be­werb setzt sich aus zwei Teilen zusammen: Zum einen gibt es eine weih­nacht­liche Malvor­lage mit dem Motiv der Mark­gräfin Wilhel­mine, bei der die Kinder kreativ werden dürfen. Zum anderen gibt es ein kleines Quiz, das die Kinder mit Hilfe des Kurz­films lösen können.

Bis zum 9. Januar 2022 können die beiden Aufgaben bei der BMTG abge­geben werden. Anschlie­ßend werden die Gewinner ermit­telt und so hat jedes Kind die Chance auf span­nende Weih­nachts­ge­schenke. Darunter ein exklu­siver Geburtstag mit der Mark­gräfin Wilhel­mine, Tickets für eine Kinder­füh­rung mit der ganzen Familie oder ein span­nendes Geschenk-Set aus dem Bayreuth Shop.

Was die Kinder dafür tun müssen?

Tragt den Namen des Kindes auf der Seite des Quizzes ein, tackert die beiden Blätter zusammen, steckt sie in einen Umschlag und schickt diesen per Post an die Opern­straße 22, 95444 Bayreuth oder schmeißt den Umschlag direkt in den Briefkasten.

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WICHTIG:
Teil­nehmen darf jedes Kind zwischen 6 und 10 Jahren! Einsen­de­schluss ist der 09. Januar 2022! Die Malvor­lage und das Quiz müssen vom Kind selbst bear­beitet werden. Die Eltern der Gewinner werden per Telefon oder Mail benachrichtigt. 

Der Wett­be­werb steht in keinem Zusam­men­hang mit Face­book oder Insta­gram. Die Aushän­di­gung des Gewinns erfolgt in per Post­ver­sand oder Abho­lung vor Ort auf Kosten des Veran­stal­ters ausschließ­lich an den Gewinner oder an den gesetz­li­chen Vertreter des Gewin­ners. Ein Umtausch, eine Selbst­ab­ho­lung sowie eine Baraus­zah­lung des Gewinns sind nicht möglich.

Der Veran­stalter behält sich vor, den Wett­be­werb zu jedem Zeit­punkt ohne Vorankün­di­gung und ohne Angabe von Gründen abzu­bre­chen oder zu beenden. Von dieser Möglich­keit macht der Veran­stalter insbe­son­dere dann Gebrauch, wenn aus tech­ni­schen Gründen (z. B. Viren im Compu­ter­system, Mani­pu­la­tion oder Fehler in der Hard- und/ oder Soft­ware) oder aus recht­li­chen Gründen eine ordnungs­ge­mäße Durch­füh­rung des Wett­be­werbs nicht gewähr­leistet werden kann. Sofern eine derar­tige Been­di­gung durch das Verhalten eines Teil­neh­mers verur­sacht wird, kann der Veran­stalter von dieser Person den entstan­denen Schaden zurückverlangen.

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Es sind noch fragen offen? Dann schreibt uns gerne eine Mail an oder ruft uns an unter 0921 885763.

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